Reglement

R E G L E M E N T              

F ü r   d i e   B e n ü t z u n g   d e s   C a m p i n g p l a t z e s   P a r a d i s o

 

Das vorliegende Reglement bezweckt die Erleichterung des Campings und der Freizeitgestaltung, die Wahrung von Hygiene und Sauberkeit sowie die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ruhe und Ordnung. Dieses Reglement bildet einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages.

Es liegt im Interesse jedes einzelnen Campers sich an die nachstehenden Vorschriften zu halten und sich den Anordnungen des Platzchefs und seiner Mitarbeiter zu unterziehen.

  1. Alle Personen, die in den Campingplatz kommen oder sich darin aufhalten, müssen angemeldet werden. Bei der Ankunft muss der Gast seinen Personalausweis oder ein anderes persönliches Dokument vorweisen. Bei der Ankunft wird das vorliegende Campingplatz Reglement akzeptiert.
  2. Jugendliche unter 18 Jahren sind nur zugelassen, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden, der sie rechtlich vor der Direktion vertritt.
  3. Wir bitten Sie, am Abreisetag Ihre Parzelle bis spätestes 11.00 Uhr aufgeräumt freizugeben.
  4. Autos sind im Camping für das Abladen und Beladen erlaubt. Anschliessend müssen diese auf den bewachten Parkplatz draussen abgestellt werden. Wir erinnern die Gäste daran, dass für die Sicherheit Ihres Urlaubs, die Geschwindigkeit im Campingplatz bei 10 km/h liegt. Zwischen 21 und 8 Uhr ist  jeder Verkehr innerhalb des Campingplatzes verboten. Für Schäden aller Art an Fahrzeugen auf dem Parkplatz lehnt der Camping jede Haftung ab.
  5. Von 23 bis 8 Uhr darf die Nachtruhe nicht ge­stört werden. In Ausnahmefällen kann der Zeltplatzchef den Beginn der Nachtruhe auf 24 Uhr verschieben.
  6. Es ist nicht erlaubt die Parzelle mit Autos, Zelte und oder andere Teile ausserhalbdes eigenen Stellplatzes zu besetzen.
  7. Besucher welche zu Fuss sind, werden von 9.00 bis 21.00 Uhr zugelassen. Das Fahrzeug muss ausserhalb des Campingplatzes parkiert werden. Die Besucher müssen am Eingang einen Personalausweis vorlegen. Der Besuch ist bis 21:00 Uhr frei, nach diesem Zeitpunkt wird den Gästen eine Gebühr berechnet
  8. Die Eltern sind verantwortlich für ihre Kinder. Diese müssen in Begleitung ihrer Eltern oder einer erwachsenen Person sein, wenn Sie sich auf der Toilette, am See oder auf dem Spielplatz aufhalten.
  9. Hunde sind nicht erlaubt im Campingplatz.
  10. Abfälle aller Art dürfen nur in die dazu bestimmten Behälter deponiert werden.
  11. Um unangenehme Beschwerden zu vermeiden, raten wir den Bootsbesitzern, die Gesetze bezüglich der Schiffart zu befolgen. Die Direktion übernimmt keine Verantwortung für festgemachte Boote und lehnt jede Verantwortung für Unfälle usw. auf und im See ab.
  12. Die Direktion haftet nicht für Schäden die an Zelten, Wohnwagen, Wohnmobile und Autos etc. durch schlechtes Wetter oder höhere Gewalt verursacht werden. Gefundene Sachen bitte der Direktion abgegeben, diese werden wir für die Besitzer zur Aufbewahrung übernehmen.
  13. Das Aufladen von Elektro- oder Hybridautos auf dem Campingplatz ist verboten, in unmittelbarer Nähe gibt es dafür geeignete Ladestationen.
  14. Es ist verboten:
    • Löcher auf Strassen und Abstellplätzen zu graben
    • Schnüre zwischen den Bäumen zu spannen
    • Geräte für den allgemeinen Gebrauch zu beschädigen
    • Geschirr und Wäsche ausserhalb der dazu bestimmten Spülbecken zu waschen.
    • Hinterlassen von Müll ausserhalb der Lagerplätze
    • Das leeren von chemischen Toiletten in den Toiletten im allgemeinen Gebrauch
    • Die Pflanzen zu beschädigen, warmes oder mit Seife und Putzmittel versehenes Wasser in die Pflanzen zu schütten
    • Das Geschirr und die Wäsche ausserhalb der dafür vorgesehenen Räume zu waschen.
  15. Sie können Feuer anzuzünden und mit offener Flamme grillieren, die Bäume und der Rasen dürfen nicht beschädigt werden. Ebenfalls dürfen die anderen Gäste dadurch nicht gestört werden.
  16. Das Abwasser ist in geschlossenen Systemen aufzufangen und beim Sanitärgebäude entsprechend zu entsorgen. Es darf kein Schmutzwasser auf den Boden oder in die Abläufe bei den Wasserstellen ausgeleert werden (Grundwasser!). Oder Sie verwenden biologisch abbaubare Reinigungsmittel.
  17. Jede Berufstätigkeit sowie das Anbieten von Waren oder die Vermietung von Zelten und Wohnwagen ist untersagt.
  18. Jeder Verkauf von Wohnwagen und/oder Vorbauten in Verbindung mit einer Platzübernahme ist ohne Rücksprache mit den Inhabern und/oder der Platzverwaltung nicht gestattet.

    Wer die Bestimmungen dieses Reglements nicht befolgt oder anderweitige Anweisungen der Verwaltungsorgane ignoriert, kann des Platzes verwiesen werden, in diesem Fall ist die volle Miete für den ganzen gebuchten Aufenthalt zu entrichten.

    Wir wünschen Ihnen einen angenehmen ruhigen Aufenthalt. Für Fragen steht der Chef oder sein Personal gerne zu Verfügung.

     

    Melano 2014